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Damit Schuldnern genug zum Leben bleibt – Das P-Konto schützt Mindestbetrag vor Pfändung - EBS Universität für Wirtschaft und Recht

27.03.14

Damit Schuldnern genug zum Leben bleibt – Das P-Konto schützt Mindestbetrag vor Pfändung - EBS Universität für Wirtschaft und Recht

Insbesondere zu konjunkturschwachen Zeiten oder bei hohen Zinsen können Schuldlasten unkontrolliert anwachsen. Schnell mal ein Handyvertrag mit dem neusten Smartphone, ein teures Auto leasen, ein Haus bauen oder einfach auf ein verlockendes Kreditangebot eingehen - doch dann dreht sich plötzlich das Blatt und die Raten können nicht mehr bezahlt werden.

Wie entsteht die Schuldenfalle?

Schulden sind heute längst zu einer Art Trend geworden. Über 6,6 Millionen Privatpersonen galten im vergangenen Jahr als verschuldet. Unter Verschuldung ist zu verstehen, dass regelmäßig anfallende Rechnungen nicht mehr pünktlich oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr beglichen werden können. Meistens spielen der Verlust des Arbeitsplatzes, lange Krankheiten, Scheidungen und häufig auch das maßlose Kaufen auf Raten eine große Rolle wie es zur Verschuldung kommen kann.

Wie kommt es zur Pfändung?

Natürlich möchte der Gläubiger sein Geld beim Schuldner schnell eintreiben, dazu wird meist ein Mahnverfahren bei Gericht beantragt. Nach Beendigung des Mahnverfahrens bekommt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner ausgehändigt und kann damit 30 Jahre lang beim Schuldner vollstrecken. Als nächstes bekommt der Schuldner Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dieser sucht gezielt nach verwertbaren Gegenständen und pfändet zum Beispiel teure Autos, wertvollen Schmuck und Elektrogeräte, sofern beim Schuldner vorhanden, oder nimmt die Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) ab. Einfacher für den Gläubiger ist natürlich die Pfändung des Lohnes oder des Kontos. Spätestens jetzt sollte der Schuldner schnell handeln und ein sogenanntes P-Konto eröffnen.

Was ist ein P-Konto und welche Möglichkeiten gibt es?

2012 wurde in Deutschland das Pfändungsschutzkonto, kurz genannt P-Konto eingeführt. Jeder Verschuldete darf ein privates Girokonto im Falle einer drohenden Pfändung von seiner Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Dadurch wird sein Pfändungsfreibetrag (für eine Einzelperson derzeit 1045,04 Euro) geschützt und der Schuldner kann somit seinen anderen Verbindlichkeiten wie Miete, Strom und Lebensführung weiter nachkommen. Die Banken müssen bei Beantragung jedem der es möchte sein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln, es darf niemandem verweigert werden. Wichtig ist noch zu wissen, dass ein solches P-Konto immer nur von einer Person alleine geführt werden darf, Ehepartner sollten sich deshalb jeweils ein eigenes Konto zulegen, über das jeweils nur er selber verfügen kann. Vom Gesetz her ist es außerdem jeder Privatperson nur erlaubt ein einziges P-Konto zu führen; die Führung mehrerer Konten gleichzeitig stellt eine Straftat dar. Die Kosten für die Unterhaltung eines Pfändungsschutzkontos dürfen seit Juni 2013 nicht mehr als die eines normalen Kontos betragen. Viele Banken verlangen jedoch höhere Kosten, zum Beispiel für Überweisungen. Die reine Umstellung des normalen Girokontos in ein P-Konto muss grundsätzlich von jeder Bank kostenlos erfolgen und der Schuldner muss binnen 14 Tagen wieder frei über seinen Pfändungsfreibetrag verfügen können.

Bid: ccDan Moyle

Authors: EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH, Wiesbaden

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